Für die Geschäftsbeziehungen zwischen AniDom Diagnostics und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt AniDom Diagnostics nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen sind damit nur wirksam, wenn AniDom Diagnostics sie ausdrücklich bestätigt und anerkannt hat.
Umfang und Ausführung
Die vom Auftraggeber abgeschickte Bestellung ist ein bindendes Angebot, welches durch Zusendung des Probennahmesets angenommen wird. Gegenstand des Auftrages ist die Ausführung des Abstammungstests, unabhängig vom Testergebnis. Nachträgliche Änderungen des Auftrages auf Wunsch des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen von Anidom Diagnostics setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere auch die vollständige Rücksendung der Proben. Die mitgeteilten Lieferzeiten beginnen mit dem ersten Arbeitstag nachdem Probensendung und Zahlung des Rechnungsbetrages bei Anidom Diagnostics eingegangen sind. Die Lieferzeiten verlängern sich entsprechend bei Änderungen des Auftrages, in Fällen von höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die nicht von AniDom Diagnostics zu vertreten sind, wie Streik und Aussperrungen, Energie- und andere Versorgungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Gerätereparaturen, verzögerte Lieferungen von dritter Seite, usw. AniDom Diagnostics wird solche Verzögerungen dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Solche Ereignisse und deren Folgen berechtigen AniDom Diagnostics ferner unter Ausschluss einer Ersatzpflicht, vertragliche vereinbarte Leistungen nicht zu erbringen. In diesen Fällen rückerstattet AniDom Diagnostics den Auftraggeber unverzüglich bereits erbrachte Zahlungen für den Auftrag. Das Analysenergebnis wird schriftlich berichtet. Der Analysenbericht bezieht sich ausschließlich auf die DNA-Proben, die AniDom Diagnostics vom Auftraggeber erhalten hat, und auf die vom Auftraggeber vorgenommene Beschriftung der Proben. AniDom Diagnostics ist nicht verantwortlich für die richtige Beschriftung der Proben.
Probennahme und Probenmaterial
Die Probenentnahme ist die alleinige Aufgabe des Auftraggebers und liegt vollständig in seiner Verantwortung. AniDom Diagnostics ist lediglich durch schriftliche oder mündliche Beschreibung der Probenentnahme beratend tätig. Dazu ist eine ausführliche Gebrauchsanweisung dem Probenentnahmeset beigefügt. Für fehlerhafte Ausführung der Probenentnahme oder Verletzung des Tieres ist AniDom Diagnostics nicht verantwortlich.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise. Der Versand des Testkits und der Ergebnisse, sofern in Papierform erstellt, erfolgt in der Regel über DHL Deutsche Post. In Deutschland erfolgt der Versand kostenfrei. Versandkosten für Porto und Material werden pauschal im europäischen Ausland mit € 4,90 einmalig berechnet. Normalerweise entstehen für den Rückversand von Proben aus europäischen Ländern wie der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die nicht zur EU gehören, zusätzliche Zoll- und Bearbeitungsgebühren. Diese werden mit € 10 pauschal abgegolten, daher betragen die Versandkosten in diese Länder € 14,90. Sofern nicht ausdrücklich ausgenommen, ist für die genetischen Tests Vorauszahlung vereinbart. Die Untersuchung wird erst ausgeführt, nachdem der Kaufpreis dem Konto von AniDom Diagnostics gutgeschrieben ist. Ansonsten sind Rechnungen von AniDom Diagnostics innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. AniDom Diagnostics behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber vor. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die von AniDom Diagnostics im Rahmen des Auftrages angefertigten Analysenberichte und Gutachten darf der Auftraggeber nur für eigene Zwecke verwenden. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Analysenberichten, Gutachten und Dienstleistungsmerkmalen von AniDom Diagnostics zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von AniDom Diagnostics.
Untersuchung und Übermittlung des Analyseergebnisses
Abhängig vom Vertragsverhältnis beginnt AniDom Diagnostics bzw. das beauftragte Labor entweder unverzüglich nach Zugang des Probenmaterials oder nach Zahlungs- und Probeneingang mit der beauftragten Analyse. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Auftraggeber von AniDom Diagnostics das Untersuchungsergebnis schriftlich oder telefonisch oder als Fax anfordern. Der Bericht über rassenspezifisches Charakter, Verhalten und Gesundheitsrisiken basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen über reinrassige Tiere und dient nur als weiterführende Information. Eingesandtes Probenmaterial geht in das Eigentum von AniDom Diagnostics über.
Gewährleistung und Haftung
Die sachgemäße Entnahme der Proben ist ausschließliche Aufgabe des Auftraggebers. AniDom Diagnostics haftet nicht für die Verwertbarkeit der eingereichten Proben oder das hieraus resultierende Ergebnis. Das Risiko einer Beschädigung oder des Verlustes der Probe auf dem Transportweg vom Auftraggeber zu AniDom Diagnostics trägt der Auftraggeber. AniDom Diagnostics bzw. das beauftragte Labor gewährleistet sorgfältige und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Ausführung der ihr übertragenen Analyse. Aufgrund der komplexen Untersuchungen kann die Richtigkeit des Resultats nicht in jedem Falle gewährleistet werden. Die Analyse basiert auf den validierten Rassen. Falls das Tier von anderen Rassen abstammt, so können Rassen identifiziert werden, welche in der Abstammung weiter zurück liegen. Dies kann zu scheinbar unwahrscheinlichen Ergebnissen bei einem Tier führen. Ist die Analyse aus Gründen, die die AniDom Diagnostics oder das beauftragte Labor zu vertreten hat, mangelhaft, so ist AniDom Diagnostics berechtigt, auf eigene Kosten einen weiteren Test durchzuführen. Zur Durchführung dieses Tests wird der Auftraggeber – soweit erforderlich – weiteres Probenmaterial zur Verfügung stellen. Konnte AniDom Diagnostics die weitere Analyse, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht durchführen oder hat der Auftraggeber AniDom Diagnostics bei Verzug fruchtlos eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung der Analyse gesetzt, kann der Auftraggeber mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Die Haftung der AniDom Diagnostics für Schäden des Auftraggebers wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von AniDom Diagnostics oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Schutz geistigen Eigentums
Die im Rahmen des Vertrages von AniDom Diagnostics angefertigten Berichte, Berechnungen und Stellungnahmen dürfen vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke genutzt werden und nur mit schriftlicher Zustimmung von AniDom Diagnsotics veröffentlicht werden.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllenden Verpflichtungen ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle Streitigkeit ist – soweit zulässig – Stuttgart.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien werden eine Regelung finden, die der unwirksamen oder auch der undurchführbaren wirtschaftlich möglichst nahe kommt.